Fragen und Antworten

Mit wem schließe ich den Vertrag ab, wenn meine Angehörigen in der WG wohnen möchten?

Es müssen drei Verträge geschlossen werden:

1. Der Gesellschaftervertrag der Wohngemeinschaft Lisbeth GbR ist wesentliche Grundlage des Beitritts. Dieser muss unterzeichnet und mitgetragen werden. Ein Blanko-Muster können Sie sich hier ansehen: Vertrag.

2. Darüber hinaus muss ein ganz normaler Mietvertrag mit dem SBV Leichlingen abgeschlossen werden. Hierzu muss dem SBV als Mitglied beigetreten werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des SBV: sbv-leichlingen.de.

3. Es muss ein Betreuungs- und Pflegevertrag mit unserem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen werden. Die gute Betreuungssituation wird durch die gemeinschaftliche Beauftragung des Pflegedienstes durch alle Bewohner/innen ermöglicht. Es ist daher nicht möglich, sich als Einzelner für einen anderen Pflegedienst zu entscheiden.

Welche Aufgaben habe ich als Gesellschafter der Wohngemeinschaft Lisbeth GbR?

Jede/r Angehörige muss in einem klar umrissenen Rahmen an der Organisation der Wohngemeinschaft beteiligen. Das geht von der Geschäftsführung der GbR, über die Kommunikation mit dem Pflegedient bis hin zur Organisation in den Räumlichkeiten u.v.m. Aber keine Angst, schließlich soll der Umzug Ihres Angehörigen in die WG auch Entlastung für Sie bringen. Daher sind die Aufwände mit wenigen Stunden im Monat überschaubar.

Einige Verwaltungsleistungen haben wir an unseren Beistand übertragen, zum Beispiel die Buchhaltung.

Wie oft treffen sich die Gesellschafter?

Wir treffen uns alle 2-3 Monate, um wichtige Themen persönlich zu besprechen und um uns auszutauschen.

Wie lange kann mein/e Angehörige/r in der WG wohnen?

Die Wohngemeinschaft soll nach Möglichkeit das letzte Zuhause der Bewohnerinnen und Bewohner sein. Die Pflege ist durch den ambulanten Pflegedienst auch in schweren Fällen gewährleistet. Wenn eine dauerhafte Beatmung oder Sondenernährung erforderlich wird oder selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten auftritt kann die Versorgung jedoch nicht mehr gewährleistet werden.

Werden ausschließlich Menschen mit Demenz in unsere WG aufgenommen?

Grundsätzlich ja – allerdings reichen oft schon deutliche kognitive Einschränkungen oder andere psychische Probleme aus, die ein Leben alleine nicht mehr möglich machen. Wichtig ist, dass der/die „Bewerber/in“ zu den anderen Bewohnern/innen passt. Daher lernen verschiedene Mitarbeiter in der WG und vom Pflegedienst – vor einem möglichen Einzug – ihre/n Angehörige/n persönlich kennen und schauen, ob er/sie in die WG passt.
Eine eindeutige Diagnose durch eine/n entsprechend geschulte/n Hausarzt/ärztin oder eine/n Gerontopsychater/in ist dabei sehr hilfreich.

Menschen, die an einer frontotemporalen Demenzform leiden oder selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten zeigen, können in der Wohngemeinschaft nicht betreut werden.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Interesse an der WG für meine/n Angehörige/n habe?

Die Verwaltung von Interessenten, inkl. der Pflege einer Interessentenliste, hat unser Beistand, die Wohnkonzepte Schneider gGmbH übernommen. Ihre Ansprechpartnerin ist

Frau Susanne Schönewolff
Wohnkonzepte Schneider gGmbH
Prämonstratenser Str. 53
51069 Köln
0221/270 87 32
wohngemeinschaft-lisbeth@wohnkonzepte-schneider.de

Wie hoch sind die Kosten für einen Platz in der WG?

Das ist in der Regel von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. vom Pflegegrad der/des Bewohners/in. Um Ihnen einen ungefähren Überblick – ohne Gewähr, da von vielen individuellen Faktoren abhängig – zu geben, müssen Sie aktuell mit ca. 400-500 Euro Miete (je nach Göße und Lage des Zimmers), ca. 300 Euro Haushaltsgeld, ca. 120 Euro Beistandskosten, 1600 Euro für die 24-Stunden-Betreuung und ca. 1000-2000 Euro(je nach Pflegegrad) für die Pflege rechnen.

Je nach Pflegegrad erhalten Sie für die Pflege einen Betrag von der Pflegekasse erstattet. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschüsse von der Krankenkasse, wie z. B. der Wohngruppenzuschuss von zur Zeit 214 Euro (Mai/2019).

Sollte die Rente Ihres Angehörigen nicht ausreichen, um die Differenz zwischen den Kosten und den Einnahmen durch die Pflegekasse auszugleichen, kann die Differenz ggfs. vom Sozialamt übernommen werden. Dies wird im Einzelfall entschieden und muss beim Sozialamt beantragt werden. Bei Fragen hierzu hilft ggfs. unser Beistand.

Kann ich meine/n Angehörige/n in der WG besuchen?

Sie sind jederzeit herzlich willkommen, schließlich ist es die Wohnung ihres geliebten Menschen. Wir bitten Sie nur darum, die Privatsphäre der anderen Bewohner/innen zu respektieren und rücksichtsvoll gegenüber der Gemeinschaft zu sein.

Wer entscheidet über die Aufnahme in die WG?

Wird ein Platz frei, so entscheiden die Mitglieder der GbR in Rücksprache mit unserem Beistand und dem Pflegedienst.

Kann ich mir die WG vorher anschauen?

Wenn Sie Interesse an einem Platz / einer Besichtigung haben, melden Sie sich bitte bei Frau Susanne Schönewolff, Wohnkonzepte Schneider gGmbH, Prämonstratenser Str. 53, 51069 Köln, 0221/270 87 32, wohngemeinschaft-lisbeth@wohnkonzepte-schneider.de

Besichtigungen können nur dann erfolgen, wenn ein Zimmer frei ist, um die Privatsphäre aller Bewohner/innen zu schützen – schließlich handelt es sich um deren privates Zuhause. Daher bitten wir Sie auch ganz besonders darum, von unangemeldeten Besuchen abzusehen.